Einspeisevergütung 2026: Höhe, Dauer & wie sie funktioniert
Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, speist zwangsläufig irgendwann Strom ins öffentliche Netz ein – sei es, weil gerade niemand zu Hause ist, oder weil die Anlage bewusst auf Volleinspeisung ausgelegt wurde. Für diesen Strom gibt es Geld: die Einspeisevergütung. Doch wie hoch ist sie wirklich, wie lange läuft sie, und lohnt sie sich überhaupt noch, wenn der eigene Strombezug aus dem Netz gleichzeitig deutlich teurer ist? Dieser Artikel ordnet die aktuellen Richtwerte ein, erklärt den Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung und zeigt, warum für die meisten Haushalte der Eigenverbrauch der eigentliche Hebel ist.
1. Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankerte, gesetzlich garantierte Zahlung, die der zuständige Netzbetreiber für jede Kilowattstunde Strom leistet, die eine Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist. Sie wurde ursprünglich eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien planbar und attraktiv zu machen – und sie funktioniert bis heute nach einem einfachen Prinzip: Der Netzbetreiber ist verpflichtet, den eingespeisten Strom abzunehmen und zu einem festen, im Voraus bekannten Satz zu vergüten.
Entscheidend für Anlagenbetreiber ist die Planungssicherheit: Der Vergütungssatz, der im Monat der Inbetriebnahme gilt, wird für die gesamte Förderdauer festgeschrieben. Diese Dauer beträgt 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres – bei einer Inbetriebnahme im Juli 2026 läuft die garantierte Vergütung also bis Ende 2046. Änderungen der Sätze für neu ans Netz gehende Anlagen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits laufende Anlagen aus.
Wichtig zu verstehen: Die Einspeisevergütung ist kein Zuschuss und keine Förderprämie im klassischen Sinn, sondern ein garantierter Abnahmepreis für eine Ware – deinen eingespeisten Strom. Sie unterscheidet sich damit grundlegend von einmaligen Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Krediten, wie sie teils zusätzlich über Landes- oder Kommunalprogramme angeboten werden. Mehr zu Förderprogrammen findest du im Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung.
2. Teileinspeisung vs. Volleinspeisung
Bei der Anmeldung deiner Anlage triffst du eine wichtige Grundsatzentscheidung: Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Bei der Teileinspeisung nutzt du zunächst so viel Solarstrom wie möglich selbst (etwa für Haushaltsgeräte, Wärmepumpe oder Wallbox) und speist nur den Überschuss ins Netz ein. Bei der Volleinspeisung verzichtest du komplett auf Eigenverbrauch und speist die gesamte erzeugte Strommenge ein – dafür erhältst du einen deutlich höheren Vergütungssatz pro Kilowattstunde.
Die folgende Tabelle zeigt grobe Richtwerte, wie sich die Sätze je nach Anlagengröße und Einspeiseart unterscheiden können. Die tatsächlichen, tagesaktuellen Werte sind ausschließlich der Veröffentlichung der Bundesnetzagentur zu entnehmen, da sie sich halbjährlich beziehungsweise fortlaufend degressiv verändern.
| Anlagengröße | Teileinspeisung (Richtwert) | Volleinspeisung (Richtwert) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | ca. 7–8 ct/kWh | ca. 12–13 ct/kWh |
| 10–40 kWp | ca. 6–7 ct/kWh | ca. 10–11 ct/kWh |
| 40–100 kWp | ca. 5–6 ct/kWh | ca. 9–10 ct/kWh |
Zwei Dinge solltest du bei dieser Tabelle unbedingt beachten: Erstens ist bei vielen typischen Aufdachanlagen für Einfamilienhäuser häufig nur der Bereich „bis 10 kWp" relevant. Zweitens gelten die Sätze ausschließlich für den Monat der Inbetriebnahme – eine Anlage, die in sechs Monaten ans Netz geht, wird tendenziell einen etwas niedrigeren Satz erhalten, weil die Vergütung seit Jahren kontinuierlich absinkt. Das ist politisch gewollt, da die Kosten für Photovoltaik-Komponenten ebenfalls gefallen sind. Verlasse dich für eine konkrete Investitionsentscheidung immer auf die aktuellen, offiziellen Angaben der Bundesnetzagentur und nicht auf pauschale Werte aus Ratgeberartikeln – auch nicht aus diesem.
3. Warum Eigenverbrauch fast immer besser ist
Auf den ersten Blick wirkt die Volleinspeisung verlockend, weil der Vergütungssatz pro Kilowattstunde höher liegt als bei Teileinspeisung. Der entscheidende Denkfehler dabei: Die Einspeisevergütung ist nur die eine Seite der Rechnung. Die andere Seite ist der Strompreis, den du beim Netzbezug zahlst – und der liegt 2026 für Haushalte typischerweise bei rund 30–40 Cent pro Kilowattstunde (Richtwert ca. 35 ct/kWh).
Jede Kilowattstunde Solarstrom, die du selbst verbrauchst, statt sie einzuspeisen, erspart dir also nicht nur die Einspeisevergütung von rund 8 Cent, sondern den vollen Bezugspreis von rund 35 Cent. Die Differenz ist erheblich:
| Nutzung der Solarkilowattstunde | Wert für dich |
|---|---|
| Einspeisung ins Netz (Teileinspeisung, Richtwert) | ca. 7–8 ct/kWh |
| Eigenverbrauch – vermiedener Netzbezug | ca. 30–40 ct/kWh (Richtwert ca. 35 ct/kWh) |
| Rechnerischer Mehrwert durch Eigenverbrauch | ca. 4-fach höher als reine Einspeisung |
Diese Rechnung ist der Grund, warum sich für die allermeisten Haushalte mit normalem Tagesverbrauch die Teileinspeisung wirtschaftlich deutlich mehr lohnt als die Volleinspeisung. Wer seinen Eigenverbrauchsanteil zusätzlich erhöht – etwa durch verschobene Laufzeiten von Waschmaschine und Geschirrspüler, einen Stromspeicher oder eine Wallbox mit PV-Überschussladung – steigert seinen wirtschaftlichen Nutzen aus der Anlage oft stärker als jede Optimierung der Einspeisevergütung es könnte. Konkrete Hebel dafür findest du im Artikel Eigenverbrauch erhöhen.
Volleinspeisung kann dennoch in bestimmten Konstellationen sinnvoll sein: etwa bei sehr großen Dachflächen ohne passenden Verbrauch vor Ort, bei gewerblich genutzten Gebäuden mit stark schwankendem Lastprofil oder wenn eine zweite, kleinere Anlage gezielt auf Volleinspeisung ausgelegt wird, während eine andere den Eigenverbrauch deckt. Für den typischen Einfamilienhaushalt bleibt die Teileinspeisung jedoch fast immer die wirtschaftlichere Wahl.
Merksatz: Die Einspeisevergütung ist eine Notlösung für Strom, den du nicht selbst brauchst – kein Ersatz für den viel wertvolleren Eigenverbrauch.
4. Balkonkraftwerk & Einspeisung
Bei Balkonkraftwerken (Steckersolargeräten mit bis zu 800 W Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 Wp Modulleistung) stellt sich die Frage nach der Einspeisevergütung ebenfalls – die ehrliche Antwort fällt hier allerdings anders aus als bei großen Dachanlagen. Formal hast du zwar auch mit einem Balkonkraftwerk Anspruch auf Einspeisevergütung für überschüssigen Strom. In der Praxis wird dieser Anspruch aber so gut wie nie tatsächlich genutzt.
Der Grund liegt im Verhältnis von Aufwand und Ertrag: Um Einspeisevergütung ausgezahlt zu bekommen, bräuchtest du einen separaten Zweirichtungszähler beziehungsweise eine entsprechende Zählereinrichtung sowie einen Einspeisevertrag mit deinem Netzbetreiber – vergleichbar mit dem Verfahren für große PV-Anlagen. Bei einer typischen Steckersolar-Anlage mit 600–800 W Modulleistung ist die eingespeiste Überschussmenge meist so gering, dass der bürokratische und teils finanzielle Aufwand für Zählertausch und Vertrag in keinem sinnvollen Verhältnis zum Ertrag steht.
Die realistische Konsequenz: Überschüssiger Strom aus Balkonkraftwerken, der nicht direkt im Haushalt verbraucht wird, fließt zwar physikalisch ins Netz – wirtschaftlich wird er aber in aller Regel weder gemessen noch vergütet und damit faktisch verschenkt. Genau deshalb ist bei Balkonkraftwerken die Ausrichtung auf maximalen Eigenverbrauch (statt auf maximale Einspeisung) besonders wichtig: Ein kleiner Stromspeicher, die richtige Ausrichtung der Module oder eine Anpassung des Nutzungsverhaltens an die Sonnenstunden bringen hier deutlich mehr als die theoretische Einspeisevergütung. Mehr dazu in den Ratgebern Balkonkraftwerk kaufen und Balkonkraftwerk-Speicher – lohnt sich das?.
5. Anmeldung & Auszahlung
Damit du überhaupt Einspeisevergütung erhältst, sind einige formale Schritte notwendig. Sie sind mit dem Solarpaket I vereinfacht worden, insbesondere für kleine Anlagen, sollten aber sorgfältig und zeitnah erledigt werden.
- Marktstammdatenregister (MaStR): Jede Photovoltaikanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden – unabhängig von ihrer Größe. Details zum Ablauf findest du im Vergleich zur Anmeldung im Marktstammdatenregister.
- Anmeldung beim Netzbetreiber: Zusätzlich zur MaStR-Registrierung meldest du die Anlage bei deinem lokalen Netzbetreiber an. Er ist Vertragspartner für die Einspeisevergütung und veranlasst in der Regel auch den Einbau des passenden Zweirichtungszählers.
- Zählerwechsel abwarten: Bis ein moderner Zweirichtungszähler oder eine intelligente Messeinrichtung verbaut ist, kann die genaue Abrechnung etwas dauern. Der Anspruch auf Vergütung ab Inbetriebnahme bleibt davon unberührt.
- Steuernummer angeben: Für die Abrechnung benötigt der Netzbetreiber in vielen Fällen deine Steuernummer beziehungsweise steuerliche Identifikationsnummer, auch wenn die Erträge einkommensteuerfrei sein können.
- Jährliche Abrechnung: Die Auszahlung erfolgt üblicherweise einmal jährlich, teils mit unterjährigen Abschlagszahlungen, direkt vom Netzbetreiber auf dein hinterlegtes Konto.
Wer diese Schritte versäumt oder verzögert, riskiert nicht den Verlust des grundsätzlichen Anspruchs, aber unnötigen Verwaltungsaufwand und im schlimmsten Fall verzögerte Auszahlungen. Es lohnt sich, die Anmeldung direkt nach Inbetriebnahme der Anlage zu erledigen und nicht auf später zu verschieben.
6. Steuerliche Aspekte
Seit einigen Jahren wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für private Photovoltaikanlagen deutlich vereinfacht, was auch die Einspeisevergütung betrifft. Zwei Regelungen sind dabei besonders relevant:
- Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer: Beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze auf oder an Wohngebäuden fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an – die Anschaffung wird also faktisch mit 0 % Mehrwertsteuer abgerechnet.
- Einkommensteuerbefreiung: Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern (beziehungsweise entsprechend gestaffelt bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden) sind die Einnahmen aus der Einspeisevergütung von der Einkommensteuer befreit. Du musst diese Erträge in vielen Fällen nicht mehr in deiner Steuererklärung als Gewinn aus Gewerbebetrieb angeben.
Diese Vereinfachungen haben den bürokratischen Aufwand für private Anlagenbetreiber erheblich reduziert. Trotzdem gilt: Die genaue steuerliche Einordnung hängt von Anlagengröße, Gebäudetyp, Nutzung und individueller Situation ab. Dieser Artikel liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuerberatung – bei Unsicherheiten oder größeren Anlagen empfiehlt sich Rücksprache mit einem Steuerberater oder der zuständigen Finanzverwaltung. Weiterführende Einordnung zu Förderung und steuerlichen Rahmenbedingungen findest du im Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Die Höhe hängt vom Inbetriebnahmemonat, der Anlagengröße und der gewählten Einspeiseart ab. Bei Teileinspeisung liegen die Richtwerte für kleine Dachanlagen bei rund 7 bis 8 Cent pro kWh, bei Volleinspeisung bei rund 12 bis 13 Cent pro kWh. Die exakten, tagesaktuellen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Wie lange bekomme ich die Einspeisevergütung?
Die Vergütung ist für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gesetzlich garantiert. Der Satz, der bei Inbetriebnahme galt, bleibt für die gesamte Laufzeit unverändert bestehen.
Was ist besser: Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Für die meisten Haushalte mit Eigenverbrauch lohnt sich die Teileinspeisung, weil der selbst genutzte Strom den teuren Netzbezug ersetzt und dadurch mehr wert ist als die reine Einspeisevergütung. Volleinspeisung kann sich bei sehr großen Dachflächen ohne passenden Eigenverbrauch oder bei speziellen Förderkonstellationen lohnen.
Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk auch Einspeisevergütung?
Formal ja, in der Praxis so gut wie nie: Ohne separaten Einspeisezähler und Vertrag mit dem Netzbetreiber wird eingespeister Überschuss aus Balkonkraftwerken in aller Regel nicht ausgezahlt, sondern faktisch verschenkt. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht fast ausschließlich über den Eigenverbrauch.
Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?
Für die meisten neuen Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt eine Befreiung von der Einkommensteuer auf die Einspeiseerlöse, zusätzlich greift beim Kauf der Anlage der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer. Details hängen vom Einzelfall ab, eine steuerliche Beratung ersetzt dieser Artikel nicht.
Wo melde ich meine Photovoltaikanlage für die Vergütung an?
Verpflichtend ist die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Zusätzlich meldest du die Anlage bei deinem Netzbetreiber an, der auf dieser Grundlage die Einspeisevergütung auszahlt.
Fazit
Die Einspeisevergütung bleibt ein verlässlicher, gesetzlich garantierter Baustein der Wirtschaftlichkeit jeder Photovoltaikanlage – aber sie ist längst nicht mehr der Haupthebel für hohe Erträge. Wer heute eine Anlage plant oder betreibt, sollte die aktuellen Richtwerte kennen, die korrekte Anmeldung über Marktstammdatenregister und Netzbetreiber nicht verschleppen und die steuerlichen Vereinfachungen nutzen. Der eigentliche wirtschaftliche Gewinn entsteht jedoch überwiegend dort, wo Solarstrom direkt im eigenen Haushalt verbraucht wird, statt für vergleichsweise wenig Geld ins Netz zu fließen. Wie viel du mit deiner eigenen Anlage, deinem Verbrauchsprofil und realistischen Einspeisesätzen tatsächlich sparen könntest, kannst du direkt und unverbindlich im Stromsimulator durchrechnen.